Wie die Gemeinde Villigen informiert, wird eine Tempo-30-Zone in verschiedenen Gebieten geplant.
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Die Gemeinde Villigen hat beschlossen, in mehreren Gebieten Tempo-30-Zonen einzuführen. Diese Massnahme basiert auf dem Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und der Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979.

Die betroffenen Gebiete umfassen Neuzelg, Obsteinen, Remigerstrasse, Husbergweg, Ampfleteweg, Steinackerweg, Riethaldenweg, Steinenweg, Obsteinenweg, Seilerweg, Remigerstrasse, Mühlemattweg und Neuzelgweg. Zudem betrifft die Geschwindigkeitsbeschränkung das Gebiet Schulquartier inklusive Erbsletstrasse, Schulstrasse und Wiesenweg.

Weiter werden im Gebiet Schürmatt, bestehend aus Schürmattstrasse, Römergut, Römerweg, Mitteldorfstrasse, Alemannenweg, Gagenacher, Kumetstrasse, Badstrasse und Oelbergweg, sowie im Gebiet Trotte und im Gebiet Stilli entsprechende Verkehrsregeln eingeführt.

Rechtsverbindlichkeit und Einsichtnahme

Die Verkehrsvorschrift wird mit dem Aufstellen der Signale rechtsverbindlich. Die Unterlagen zur Einführung der Tempo-30-Zonen liegen vom 12. August bis 10. September 2024 in der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten öffentlich zur Einsichtnahme auf.

Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Villigen schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Auf Einsprachen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.

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