Gemeindeversammlung Villigen entscheidet über Tempo-30-Zonen
Wie die Gemeinde Villigen mitteilt, wird die Einführung der Tempo-30-Zonen aufgrund der Kostenschätzung der Gemeindeversammlung am 12. Juni 2024 vorgelegt.
Die Sektion Verkehrstechnik des Departements Bau, Verkehr und Umwelt hat sich zum von der Metron Verkehrsplan AG erarbeiteten Massnahmenplan inklusive Erläuterungsbericht zur Umsetzung der Tempo-30-Zonen geäussert.
Der Stellungnahme kann entnommen werden, dass keine grundlegenden Punkte, welche gegen Tempo-30-Zonen sprechen, bestehen. Rechtsvortritte werden umgesetzt oder sollen im gleichen Gebiet jeweils analog umgesetzt werden (mit oder ohne Markierung).
Ob die Geschwindigkeit an der Remigerstrasse ohne weiterführende Massnahmen eingehalten werden kann, wird von der Sektion Verkehrstechnik infrage gestellt, da die Messung bereits sehr nahe am Knoten zur Kantonsstrasse gemacht wurde.
Allfällige Nachmessungen werden ergeben, ob Nachbesserungen zur Erreichung der Ziele gemacht werden müssen. Im Budget 2024 wurden für die Umsetzung der Tempo-30-Zonen 40'000 Franken eingesetzt.
Gemeinderat plant Abstimmung und weitere Schritte
Die von der Metron Verkehrsplanung AG im Rahmen des Erläuterungsberichts erarbeitete Kostenschätzung geht – obwohl lediglich das Eingangstor «Basis» zur Anwendung kommt – von Aufwendungen in der Höhe von rund 70'000 Franken (plus/minus 30 Prozent) aus.
Aufgrund dieser Ausgangslage sieht sich der Gemeinderat veranlasst, die Einführung der Tempo-30-Zonen in Villigen den Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung vom 12. Juni 2024 zu unterbreiten.
Ausserdem wurde die Metron Verkehrsplanung AG beauftragt, einen Kostenvoranschlag (plus/minus zehn Prozent) für die flächendeckende Einführung der Tempo-30-Zonen einzureichen, damit der Verpflichtungskreditantrag verlässlich festgelegt werden kann.
Sobald der Verpflichtungskredit genehmigt wurde und in Rechtskraft erwachsen ist, kann die öffentliche Ausschreibung an die Hand genommen werden.