Holderbank AG will die Wasserverbrauchsgebühr senken
Wie die Gemeinde Holderbank AG mitteilt, beantragt sie eine Senkung der Wasserverbrauchsgebühr auf einen Franken pro Kubikmeter.
Seit 1. Januar 2004 ist das Wasserreglement vom 27. November 2003 in Kraft.
Der Anhang dazu, in welchem die Höhe der Verbrauchsgebühr pro Kubikmeter festgesetzt ist, wurde am 20. November 2019 letztmals geändert.
Nach den gesetzlichen Vorschriften muss das Wasserwerk eigenwirtschaftlich geführt werden.
Die Wasserleitungen in Holderbank sind in einem guten Zustand
Gemäss Finanzplan stehen in den nächsten Jahren keine gravierenden Investitionen an. Die Wasserleitungen im Gemeindegebiet sind allgemein in einem sehr guten Zustand.
Die Einnahmen bei den Anschlussgebühren, auch dank des Schulhausneubaus, tragen dazu bei, dass das Wasserwerk auch in den nächsten Jahren ein Guthaben gegenüber der Gemeinde hat.
Die Verbrauchsgebühr soll auf einen Franken reduziert werden
Damit das Guthaben des Wasserwerks nicht unendlich weiter ansteigt, ist eine Senkung der Verbrauchsgebühr von aktuell 2,25 Franken auf einen Franken pro Kubikmeter angezeigt.
Die Senkung soll rückwirkend ab 1. Oktober 2022 gelten.
Der Gemeinderat bittet die Gemeindeversammlung, der Senkung der Verbrauchsgebühr gemäss Paragraf 68 des Wasserreglements auf neu einen Franken pro Kubikmeter mit Gültigkeit ab 1. Oktober 2022 zuzustimmen.