Kündigung Wohnung für Flüchtlinge
Für die Unterbringung der vom Kanton zugewiesenen Flüchtlinge hat die Gemeinde u.a. zwei Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus eingemietet
Für die Unterbringung der vom Kanton zugewiesenen Flüchtlinge hat die Gemeinde u.a. zwei Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus eingemietet. Vor kurzem hat der Regierungsrat die Berechnung für die Aufnahmepflicht von Flüchtlingen geändert. Bislang musste Remetschwil Unterkunftsmöglichkeiten für 11 Personen anbieten. Neu müssen noch mindestens 8 Personen aufgenommen werden. Der Gemeinderat hat daher entschieden, eine der beiden eingemieteten Wohnungen zu kündigen, nachdem die Flüchtlinge diese Wohnung vor kurzem verlassen haben.