Oberrohrdorf

Neues aus Oberrohrdorf: Gratulationen, Bauverwaltung und mehr

Gemeinde Oberrohrdorf
Gemeinde Oberrohrdorf

Brugg,

Wie die Gemeinde Oberrohrdorf mitteilt, erhält Ardian Ibrahimaj das Diplom Kaufmann EFZ öffentliche Verwaltung mit Berufsmatur und es gibt weitere Neuigkeiten.

Oberrohrdorf. (Symbolbild) - oberrohrdorf.ch

Am 28. Juni 2024 durfte der Berufslernende Ardian Ibrahimaj das Diplom Kaufmann EFZ öffentliche Verwaltung mit Berufsmatur entgegennehmen. Ardian Ibrahimaj hat damit seine Lehre bei der Gemeindeverwaltung Oberrohrdorf erfolgreich abgeschlossen.

Der Gemeinderat Oberrohrdorf und die Verwaltung gratulieren ihm zum Abschluss und wünschen ihm sowohl auf dem privaten wie auch beruflichen Weg für die Zukunft alles Gute. Ardian Ibrahimaj wird per 15. August 2024 eine neue Arbeitsstelle bei der Stadtkanzlei Baden antreten und parallel dazu ein Studium in Wirtschaftsinformatik beginnen.

Aufgrund von Abwesenheiten ist die Bauverwaltung im Juli 2024 nur zeitweise besetzt. Ab 8. Juli gelten zudem spezielle Öffnungszeiten (jeweils am Morgen von 07.00 bis 12.00 Uhr, ausser donnerstags).

Erkundigen Sie sich deshalb vor einem Besuch vor Ort per E-Mail über die Anwesenheiten und vereinbaren Sie einen Termin. Davon ausgenommen sind die Baugesuchsauflagen, die entsprechenden Baugesuche können immer während den Öffnungszeiten eingesehen werden. Wenn die Bauverwaltung nicht besetzt ist, melden Sie sich bitte beim Empfang beim Gemeindeschreiber oder seiner Stellvertreterin.

Betriebszeiten und Entsorgungsbestimmungen

Leider muss aufgrund von Rückmeldungen der Anwohner erneut festgestellt werden, dass die Betriebszeiten bei den beiden Entsorgungsstellen, insbesondere bei der Entsorgungsstelle Cholacher, nicht eingehalten werden.

Die Betriebszeiten sind wie folgt festgelegt worden: Entsorgungsstelle Cholacher: Montag bis Samstag 07.00 – 20.00 Uhr Entsorgungsstelle Staretschwil: Montag bis Samstag, ohne Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 19.00 Uhr.

Ausserhalb dieser Zeiten, insbesondere an Sonn- und Feiertagen, ist das Benutzen der Entsorgungsstellen verboten (bzw. strafbar). Dieses Fehlverhalten wurde bereits mehrfach vom Gemeinderat Oberrohrdorf beanstandet und Bussen wurden ausgesprochen.

Dies gilt auch für das blosse Hinstellen von Entsorgungsgut. Das Deponieren von Glaswaren und Haushaltsartikeln ist ebenfalls nicht gestattet. Die Anwohner sind dankbar, wenn die Vorgaben eingehalten werden.

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