Oberrohrdorf hat Sondernutzungsplan «Reklame» genehmigt
Wie die Gemeinde Oberrohrdorf mitteilt, hat der Gemeinderat die Sondernutzungsplanung «Reklame» genehmigt, nachdem keine Einwendungen eingegangen sind.
Die Gemeinde Oberrohrdorf hat auf der Basis der im Jahre 2020 revidierten Bau- und Nutzungsordnung (BNO) gemäss Paragraf zwei Absatz vier BNO eine Sondernutzungsplanung über Reklameanlagen zu erlassen.
Reklame muss im Interesse der Werbenden dort sichtbar sein, wo sie von möglichst vielen Leuten bewusst oder unbewusst wahrgenommen wird.
Üblicherweise sind entlang der Hauptverkehrsachsen (Kantonsstrassen) die meisten Leute unterwegs.
Ortsbildbewahrung und Werbestrategien
Aber gerade dort zeigt sich den Besuchenden auch das Ortsbild. Damit entsteht ein Konflikt, den es zu minimieren gilt.
Werbung soll zukünftig dort möglich sein, wo sie werbetechnisch Sinn macht und das Ortsbild nicht ungebührlich belastet.
Ziel der Sondernutzungsplanung «Reklame» ist die Definition von zulässigen und unzulässigen Reklamen sowie eine koordinierte, transparente und ortsbildfördernde Handhabung von bewilligungspflichtigen Reklameanlagen in Oberrohrdorf.
Genehmigung der Sondernutzungsplanung
Die Einwohnergemeindeversammlung hat am 8. Dezember 2020 einen entsprechenden Planungskredit bewilligt.
Nach Erarbeitung der Unterlagen, der Durchführung des Mitwirkungsverfahrens (20. April bis 22. Mai 2023) und der öffentlichen Auflage (31. August bis 29. September 2023) hat der Gemeinderat die Sondernutzungsplanung genehmigt, nachdem keine Einwendungen eingegangen sind.
Die Unterlagen wurden der Abteilung für Raumentwicklung zur Einleitung des Genehmigungsverfahrens eingereicht.