Wie die Gemeinde Bözberg informiert, muss an Einmündungen und Strassenabzweigungen die freie Durchsicht gewährt bleiben.
Die Mehrzweckhalle in Bözberg.
Die Mehrzweckhalle in Bözberg. - Nau.ch / Werner Rolli
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Alle Anwohner an Strassen und öffentlichen Wegen werden gebeten, überhängende Äste auf die lichte Höhe von mindestens 4,50 Meter über Strassen und 2,50 Meter über Gehwegen zurückzuschneiden.

Aus Gründen der Verkehrssicherheit muss bei Pflanzungen, Grünhecken und so weiter an Einmündungen und Strassenabzweigungen die freie Durchsicht in der Höhe zwischen 0,60 Meter bis drei Meter gewährt bleiben.

Einzelne die Sicht nicht hemmende Bäume, Stangen und Masten sind innerhalb der Sichtzonen zugelassen.

Sträucher und Bäume selber zurückschneiden

Hecken und Sträucher sind gegenüber den Gemeindestrassen auf 60 Zentimeter und gegenüber der Kantonsstrasse auf ein Meter Abstand zurückzuschneiden.

Der Gemeinderat bittet alle Anwohner, darauf zu achten, dass diese Abstände auch in der Vegetationszeit dauernd eingehalten werden.

Ebenso muss sichergestellt werden, dass die Strassenlampen, Verkehrsschilder, Strassenbezeichnungen, Hausnummern und Hydranten nicht von Pflanzen eingewachsen sind und somit deren Funktionen nicht mehr wahrgenommen werden kann.

Die Einwohner werden gebeten, ihre Sträucher und Bäume selber zurückzuschneiden oder zurückschneiden zu lassen.

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