Riniken

Riniken erinnert an die Meldepflichten der Vermieter

Nau.ch Lokal
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Brugg,

Wie die Gemeinde Riniken berichtet, müssen Personen, welche Wohnräume vermieten oder verwalten, Umzüge der Gemeinde innert 14 Tagen schriftlich zu melden.

Der Gemeinderat. - Symbolbild

Ende September, Anfang Oktober 2022 ist wieder «Zügel-Zeit». Die Einwohnerkontrolle Riniken ersucht die Vermieter (Privatpersonen und Verwaltungen), alle Mieterwechsel der eigenen Liegenschaft raschmöglichst zu melden.

Laut §10 des Register- und Meldegesetzes sind Personen, welche Wohnraum vermieten oder verwalten, verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen der Einwohnerkontrolle der betroffenen Gemeinde innert 14 Tagen schriftlich zu melden. Der Umzug kann auch elektronisch gemeldet werden.

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