Schinznach meldet Grabräumungen auf dem Friedhof
Wie die Gemeinde Schinznach informiert, werden ab Ende August 2022 Gräber auf dem Friedhof Schinznach-Dorf geräumt.
Die letzte Grabräumung beim Friedhof Schinznach-Dorf erfolgte im Jahr 2017. Die Grabruhezeit endet gemäss Friedhofreglement der Gemeinde Schinznach nach 25 Jahren. Nicht nur wegen des Ablaufs der Grabesruhe, sondern ebenfalls zur Realisierung der neuen Friedhofsgestaltung inklusive Gemeinschaftsgrab sieht sich der Gemeinderat veranlasst, ab Ende August 2022 die Urnenreihengräber Nummer 96 bis 126, die Erdreihengräber Nummer 369 bis 381 sowie die Kindergräber Nummer 24 bis 28 räumen zu lassen.
Pro Grab wurde jeweils ein Vertreter ermittelt. Gemäss des Friedhofreglements wurde die Vertretung über die bevorstehende Grabräumung informiert und gebeten, allfällige weitere Erben der Verstorbenen auf die Grabräumung hinzuweisen und für die Abräumung von Grabmälern oder Pflanzen bis am 15. August 2022 besorgt zu sein.
Nach Ablauf dieser Frist erfolgt die Abräumung durch die Gemeinde. Sollten ab 16. August 2022 noch Grabmäler oder Pflanzen vorhanden sein, werden diese auf Kosten der Gemeinde beseitigt. Im Übrigen weist der Gemeinderat darauf hin, dass sich die Dauer der Grabruhezeit nach der ersten Bestattung richtet; allfällig später erfolgte Urnenbeisetzungen haben auf die Dauer der Grabruhezeit keinen Einfluss.