Wie die Gemeinde Wartau feststellt, sind die Vorlagen der letzten Kommunalen Abstimmung in Wartau nach Ablauf der Beschwerdefrist am 3. Mai 2022 angenommen.
Blick auf die Gemeinde Wartau.
Blick auf die Gemeinde Wartau. - Nau.ch / Simone Imhof
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Am 10. April 2022 fand die kommunale Abstimmung betreffend Genehmigung der Jahresrechnung 2021 und das Budget und Steuerfuss für das Jahr 2022 statt. Zudem wurde in einer separaten Vorlage mit Gutachten und Antrag über einen Interessensbeitrag (Beteiligung an Rückbau Bahnhof Trübbach) über total 1,1 Millionen Franken an die neue Bahnhaltestelle Trübbach-Fährhütte abgestimmt.

Vorlage 1 (Jahresrechnung 2021) und Vorlage 2 (Budget und Steuerfuss 2022) wurden an der Abstimmung vom 10. April 2022 angenommen, Vorlage 3 (Interessensbeitrag neue Bahnhaltestelle Trübbach-Fährhütte) hingegen abgelehnt. Die Ergebnisse wurden am 10. April 2022 gemäss Abstimmungsprotokoll publiziert.

Nachdem innert der Beschwerdefrist vom 11. bis 25. April 2022 keine Beschwerde eingegangen ist und die Beschwerdefrist somit unbenutzt abgelaufen ist, haben die Ergebnisse der Abstimmung vom 10. April über die Traktanden der Bürgerversammlung Rechtsgültigkeit erlangt.

Bei Wahlen und Abstimmungen der Gemeinde stellt der Rat nach unbenütztem Ablauf der Beschwerdefrist oder rechtskräftiger Erledigung von Beschwerden das endgültige Ergebnis fest (Art. 111 Abs. 2 WAG). Aufgrund des Ausgangs der Abstimmung vom 10. April 2022 und dem unbenützten Ablauf der Beschwerdefrist stellt der Gemeinderat Wartau mit Datum vom 3. Mai 2022 fest, dass die erwähnten Vorlagen angenommen sind.

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