Waldbrandgefahr – Feuer im Wald und Waldesnähe verboten
Das Feuerverbot im Wald und Waldesnähe gilt in der Stadt Buchs und weiteren fünf Werdenberger Gemeinden ab sofort und bis auf Widerruf.

Wie die Stadt Buchs mitteilt, haben die Gemeinden Wartau, Sevelen, Grabs, Gams, Sennwald und die Stadt Buchs ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe verfügt. Das Verbot gilt ab sofort und bis auf Widerruf.
In den Werdenberger Gemeinden herrscht eine erhebliche Waldbrandgefahr.
Die Monate Februar und März waren ausserordentlich trocken und auch im April fiel bisher nur wenig Niederschlag. Der Föhn und die Bise der letzten Tage haben den Boden sowie das am Boden liegende Holz zusätzlich ausgetrocknet.
Deshalb wird ab sofort das Entfachen von Feuer im Wald und in Waldesnähe in allen Werdenberger Gemeinden bis auf Widerruf verboten.
Werdenberg folgt mit Verbot auf Sarganserland und Rheintal
Im übrigen Gemeindegebiet ist beim Umgang mit Feuer erhöhte Vorsicht geboten. Das Feuer muss immer beobachtet und ein Funkenwurf sofort gelöscht werden.
Feuer im Freien dürfen nur in bestehenden Feuerstellen mit geschütztem Feuerraum entfacht werden. Zudem muss das Feuer vollständig mit Wasser gelöscht verlassen werden. Ebenfalls verboten ist das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern und Rauchwaren.
Angestossen wurde das Feuerverbot der Werdenberger Gemeinden nach Rücksprache mit verschiedenen Fachleuten.
Die Region Werdenberg folgt hiermit weiteren Gemeinden der Regionen Sarganserland und Rheintal, welche diese Woche ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe verfügten.