2,2 Millionen Corona-Hilfe für Kleinunternehmen und Organisationen

Stadt Bülach
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Bülach: Der Stadtrat hat 2.2 Millionen Franken Soforthilfe beschlossen.

Geld
Bei der Umsatzhöhe wird das ein oder andere Mal gerne geschummelt. (Symbolbild) - Keystone

Die wirtschaftliche Soforthilfe erfolgt rasch und subsidiär zu den Massnahmen des Bundes und des Kantons. Die Stadt Bülach hilft, die Liquidität bis Ende April sicherzustellen. Gleichzeitig ist die Bülacher Soforthilfe ein Fangnetz für Organisationen und Personen, die nicht zu den vom Bund bestimmten Empfangsgruppen von wirtschaftlicher Hilfe gehören.

Zusätzlich 210 000 Franken vom Kanton

Letzte Woche hat der Regierungsrat zur Abfederung von drohenden Notlagen von Selbstständig-Erwerbenden und Personen in vergleichbaren Lagen 15 Millionen Franken subsidiär zu den Unterstützungsmassnahmen des Bundes bewilligt. Dieses Geld wird nach Einwohnerzahl auf die Gemeinden verteilt.

Für Bülach ergibt sich ein zusätzlicher Betrag von rund 210 000 Franken. Damit können für die wirtschaftliche Soforthilfe insgesamt rund 2,2 Millionen Franken eingesetzt werden.

Ausgestaltung der wirtschaftlichen Soforthilfe: www.buelach.ch/corona-hilfe

Auf kommunaler Stufe sind schnell und unbürokratisch diverse Massnahmen erforderlich. Dies, um die Liquiditätsversorgung von Unternehmen und Selbständig-Erwerbenden sicherzustellen und gemeinnützige Organisationen aus den Kultur-, Sozial-, Sport-, Bildungs- und weiteren Bereichen zu unterstützen.

Die Unterstützung kann in Form von Geld (Bevorschussung), Krediten, Defizitgarantien oder Erlass von Gebühren erfolgen. Die Details sind unter buelach.ch/corona-hilfe ersichtlich.

Dort steht auch das Antragsformular für die wirtschaftliche Soforthilfe zur Verfügung. Die Gesuche beurteilt eine Taskforce bestehend aus Stadtpräsident Mark Eberli, Wirtschaftsförderer René Götz, Stadtschreiber Christian Mühlethaler, Leiter Soziales und Gesundheit Daniel Knöpfli sowie der Fachstelle Corona.

Beträge bis 50 000 Franken spricht die Taskforce, über höhere Beträge entscheidet der Stadtrat. Sämtliche Massnahmen sind befristet bis 30. Juni 2020. Für die Kommunikation steht [email protected] zur Verfügung.

Weitere Massnahmen

Zusätzlich hat der Stadtrat entschieden

- Ab sofort auf den städtischen Parkplätzen keine Gebühr mehr zu verlangen. Diese Regelung gilt nur für Gebühren, die direkt an der Parkuhr beglichen werden und ist gültig bis zum 30. April 2020.

- Die Gebühren für die Benützung des öffentlichen Grundes für das Jahr 2019 zu erlassen.

- Nach Möglichkeit städtische Bauvorhaben oder Renovationen vorzuziehen.

Die nun beschlossene Soforthilfe ergänzt die vom Stadtrat bereits vergangene Woche ergriffenen Sofortmassnahmen im Steuerwesen und eine kulante Haltung bei Rechnungen. Zusätzlich lädt der Stadtrat die Immobilienbesitzenden ein, mit Mietern, die aufgrund der Corona-Krise unverschuldet in Not geraten, partnerschaftlich Lösungen zu finden.

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