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Entwicklung Dorfzentrum Winkel – «Zum Stand der Dinge»

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Bülach,

Wie die Gemeinde Winkel mitteilt, wird eine Vorlage der zwei wichtigsten Planungsthemen voraussichtlich im Frühjahr 2023 möglich sein.

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Die Ersatzwahlen finden in Muttenz BL am 24. November statt. (Symbolbild) - Community

Im März 2021 hat der Gemeinderat in der «Dorfziitig» (Rubrik «Aus der Winkler Ratsstube») umfassend über die Planungstätigkeit in Zusammenhang mit der Entwicklung des Dorfzentrums informiert. Der seinerzeitige Bericht bildete den Auftakt zu dem gesetzlich vorgeschriebenen Mitwirkungsverfahren.

Dieses beinhaltete insbesondere die 60 Tage dauernde öffentliche Auflage der beiden Planungsvorlagen «Teilrevision der Nutzungsplanung» und «Öffentlicher Gestaltungsplan Dorfzentrum Winkel». Gleichzeitig mit dem Mitwirkungsverfahren wurden die Planungsdokumente auch der Baudirektion des Kantons Zürich zur Vorprüfung unterbreitet.

Seitdem wurde intensiv an den Planungsthemen weitergearbeitet. Es galt bei beiden Vorlagen die im Rahmen der öffentlichen Auflage eingegangenen Einwendungen zu sichten und zu beurteilen, welche Wirkungen aus den Vorschlägen, Hinweisen und Bemerkungen sich auf die Entwicklung des Dorfzentrums ergeben könnten.

Zentrale Themen bei den Einwendungen

Diese Einschätzungen und Beurteilungen mussten auch mit den Anliegen der Baudirektion in Übereinstimmung gebracht werden. Da die Stellungnahme der Baudirektion (Vorprüfung) mit etlicher Verspätung eintraf, konnte die abschliessende Beratung der Einwendungen erst im Herbst 2021 erfolgen.

Zentrale Themen bei den Einwendungen bildeten unter anderem die Gestaltung der Seebnerstrasse und das Verkehrsregime auf derselben, die Schulwegsicherung an der Tüfwisstrasse, die Zufahrt in die Tiefgarage ab der Tüfwisstrasse, die (mögliche) geschlossene Bauweise an der Tüfwisstrasse, die Lage der Wertstoff-Sammelstelle und nicht zuletzt die oberirdische Anordnung von Fahrzeugabstellplätzen bei einem baulich etappierten Vollzug der Gestaltungsplanfestlegungen.

Aus der Vorprüfung der Baudirektion wiederum sind zwei Themen besonders hervorzuheben. Namentlich die Zulässigkeit von Bauten und Anlagen im Bereich des Gewässerraumes sowie der Aspekt der Mehrwertabgabe. Dabei erwies sich letzteres Thema von einer beträchtlichen Tragweite für das Gesamtprojekt.

Abgabetatbestand an den Kanton

Gemäss den Bestimmungen des Kantons (Mehrwertausgleichsgesetz MAG) besteht bei einer Umzonung einer Zone für öffentliche Bauten ein Abgabetatbestand an den Kanton. Dies käme – so die kantonale Einschätzung – in Winkel zur Anwendung.

Nach Auffassung der Gemeinde ergeben sich Gründe, dass vorliegend – entgegen der kantonalen Information – kein Mehrwerttatbestand besteht. Aus diesem Grund dauerten die diesbezüglich intensiven Diskussionen mit Vertretern des Kantons bis weit in den Januar 2022 hinein.

Die von der Gemeinde angeführten Argumente haben nun den Kanton bewogen, abweichend vom ansonsten allgemein anwendbaren Verfahrensweg eine auf die besondere Fragestellung in der Gemeinde Winkel abgestimmte Handhabung zur Anwendung zu bringen. Es ist nun absehbar, dass dieses Thema ungefähr im Verlauf des kommenden Frühjahrs mit dem angepassten Verfahrensweg bereinigt werden kann.

Die Mehrwertabgabe

Da sich der besagte Aspekt der Mehrwertabgabe als für die gesamte Planung von grundlegender Bedeutung erwies, wurde die Bearbeitung des zweiten bedeutenden Vorbehalts des Kantons, namentlich gegen die in Aussicht genommenen Festlegungen innerhalb des Gewässerraums aus ökonomischen Gründen zurückgestellt.

In diesem Zusammenhang ergaben sich Bedenken gegen die Lage der öffentlichen Abstellplätze sowie gegen das Buswartehäuschen an der Seebnerstrasse. Nachdem nun eine Lösung bei der Frage der Mehrwertabgabe absehbar wird, erscheint es gerechtfertigt, auch dieses Thema mit dem hierfür zuständigen kantonalen Amt zu klären.

Zu erwarten ist, dass die seitens der Gemeinde bereits weitgehend vorbereiteten Lösungsansätze ebenfalls ungefähr im kommenden Frühjahr mit dem Kanton besprochen und lösungsorientiert erledigt werden können.

Die Gemeinde geht davon aus, dass mit den aufgeführten vorausgehenden Klärungen die einverlangte zweite Vorprüfung abgeschlossen wird. Unter diesen Voraussetzungen wird eine Vorlage der beiden Planungsthemen zur Beschlussfassung durch die Gemeindeversammlung voraussichtlich im Frühjahr 2023 möglich sein.

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