Niederhasli

Gemeinde Niederhasli plant lebendiges Quartier am Bahnhof

Gemeinde Niederhasli
Gemeinde Niederhasli

Bülach,

Wie die Gemeinde Niederhasli bekannt gibt, werden ab dem 19. April 2024 die Unterlagen für die Gestaltungsplanung des Bahnhofsumfelds öffentlich aufgelegt.

Informationstafel Niederhasli.
Informationstafel Niederhasli. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Rund um den Bahnhof Niederhasli sollen sich an bester Lage dichte, attraktive Mischgebiete entwickeln.

Im Vordergrund stehen publikumsorientierte gewerbliche Angebote im Erdgeschoss sowie Büro- und Wohnnutzungen in den oberen Geschossen.

Ab Freitag, 19. April 2024, liegen die Unterlagen öffentlich auf. Innert 60 Tagen kann sich die Öffentlichkeit zum Planinhalt äussern.

Kommunaler Richtplan für das Bahnhofsumfeld

Die drei Gemeinden Oberglatt, Niederglatt und Niederhasli (ONN) haben in den vergangenen Jahren gemeinsam einen Richtplan erarbeitet, der jeweils pro Gemeinde festgesetzt wurde.

Der kommunale Richtplan Niederhasli macht behördenverbindliche Vorgaben für die zukünftige Entwicklung im Schlüsselgebiet «Bahnhofumfeld Niederhasli» gemäss Siedlungs- und Landschaftsplan.

Das Bahnhofumfeld Niederhasli ist gut mit dem öffentlichen Verkehr erschlossen.

Für dieses Schlüsselgebiet werden im Grundsatz fünf Strukturen angestrebt: kompakte durchlässige Bebauung, Lärmschutz durch gewerbliche Nutzungen entlang der Bahn, hohe Qualität des Freiraumangebots, hoher Wohnanteil (circa 80 Prozent) und räumliche und visuelle Bezüge zum Naherholungsgebiet Mettmenhaslisee.

Zentrumszone mit Gestaltungsplanpflicht

Die beiden Grundeigentümer Hiag Immobilien Schweiz AG und die Schweizerischen Bundesbahnen AG (SBB) haben in den vergangenen Jahren den Gestaltungsplan «Im Farn/Bahnhof» in Niederhasli aufgestellt.

Gemäss Zonenplan befindet sich das Areal in der Zentrumszone mit Gestaltungsplanpflicht.

Mit einem Gestaltungsplan darf gemäss Planungs- und Baugesetz des Kantons Zürich (PBG) von den Bestimmungen über die Regelbauweise der kommunalen Bau- und Zonenordnung (BZO) abgewichen werden.

Für ein bestimmt umgrenztes Gebiet werden zum Beispiel Zahl, Lage, äussere Abmessung, aber auch die Nutzweise und Zweckbestimmung von Gebäuden grundeigentümerverbindlich festgesetzt.

Transformation in ein lebendiges Quartier

Die betroffenen Grundstücke in der Zentrumszone mit einer Fläche von rund 37'000 Quadratmeter stellen ein Potenzial für die Umsetzung einer Mischnutzung von Wohnen und Arbeiten mit einer erhöhten baulichen Dichte dar.

Mit dem Gestaltungsplan soll das Gebiet in den nächsten Jahren in ein lebendiges, identitätsstiftendes Quartier transformiert werden.

Das Gebiet hat eine wichtige Funktion in der weiteren Siedlungsentwicklung der Gemeinde sowie der Region Zürcher Unterland.

Es liegt gut erschlossen direkt am S-Bahnhof Niederhasli zwischen dem historischen Dorfkern mit seinen alltäglichen öffentlichen und publikumsorientierten Einrichtungen und dem Natur- und Erholungsraum Mettmenhaslisee.

«Visitenkarte» von Niederhasli

Im Zusammenhang mit der Entwicklung sollen am Bahnhof neue Bahnhofsgebäude, ein witterungsgeschützter Zugang zum Perron und ein Bushof entstehen, womit das Quartier zu einem attraktiven Ankunftsort und zur neuen «Visitenkarte» von Niederhasli werden soll.

Das neue Quartier soll ein modernes, nachhaltiges, grünes und sozial durchmischtes Wohnquartier werden und eine hohe Lebensqualität bieten.

Hochwertig gestaltete und öffentlich zugängliche Plätze und Grünräume und ein interessantes Angebot an Geschäften und Dienstleistern sollen nicht nur den Bewohnern sowie den Nutzern einen Mehrwert bieten, sondern auch allen übrigen Einwohnern und Besuchern der Gemeinde.

Planungsbedingter Mehrwert für Grundeigentümer

Die gesteigerten Ausnützungsmöglichkeiten führen zu einem planungsbedingten Mehrwert zugunsten der Grundeigentümerschaften innerhalb des Planungsperimeters.

Dementsprechend fallen die Planungsvorteile unter die Definition «abgabepflichtige Aufzonung/Umzonung» nach kantonalem Mehrwertausgleichsgesetz (MAG) auf, die gemäss Bau- und Zonenordnung eine kommunale Abgabe zu erheben ist.

Im vorliegenden Fall sollen die im öffentlichen Interesse liegenden Massnahmen in einem sogenannten «Städtebaulichen Vertrag» geregelt werden.

Der diesbezügliche Vertragsentwurf wird zur Information mit dem Gestaltungsplan öffentlich aufgelegt.

Öffentlicher Infotag im Mandachgebäude

Am Samstag, 20. April 2024, organisieren die Eigentümerinnen Hiag und SBB einen öffentlichen Infotag im Mandachgebäude.

Im Fokus stehen die Themen Nutzungen, Aussenräume und Erschliessung.

Die Vertreter der Eigentümerschaften sowie der Planungsbüros werden Interessierten das Projekt erläutern und Fragen beantworten.

Vertreter des Gemeinderats und der Bau- und Planungskommission werden am Anlass ebenfalls präsent sein.

Zustimmung durch die Gemeindeversammlung erforderlich

Der Gestaltungsplan bedarf der Zustimmung durch die Gemeindeversammlung.

Vorbehältlich des Verlaufs des nun lancierten Auflageverfahrens und der Vorprüfungsberichte der kantonalen Behörden soll das Geschäft am 28. November 2024 den Stimmberechtigten vorgelegt werden.

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