In Oberglatt werden Gräber aufgehoben
Wie die Gemeinde Oberglatt informiert, müssen sich Angehörige der Gräber bis Ende August 2022 melden, falls sie den Grabstein anderweitig verwenden möchten.

Für die Erdgräber Nummer 211 bis 242 und die Urnengräber Nummer 87 bis 99, welche zwischen 1997 und 2000 angelegt wurden, ist die gesetzliche Ruhefrist von 20 Jahren abgelaufen. Sie werden im September 2022 aus Platzgründen aufgehoben. Die Kostenschätzung beläuft sich auf 10'000 Franken.
Die Aufhebung wird amtlich publiziert. Auf dem Friedhof sowie beim Gemeindehaus wird mit Plakaten auf die Grabräumungen hingewiesen. Angehörige müssen sich bis Ende August 2022 bei der Gemeinde Oberglatt melden, falls sie den Grabstein anderweitig verwenden möchten.