Kommunaler Richtplan, Verabschiedung zuhanden der öffentlichen Auflage und Vorprüfung
Der kommunale Richtplan wird zuhanden der öffentlichen Auflage und Vorprüfung durch die Baudirektion verabschiedet
Der kommunale Richtplan wird zuhanden der öffentlichen Auflage und Vorprüfung durch die Baudirektion verabschiedet. Der erarbeitete kommunale Richtplan wird der Bevölkerung an einer Informationsveranstaltung am Donnerstag, 20. Juni 2019 näher erläutert. Anschliessend wird der Richtplan nach § 7 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) vom 21. Juni 2019 bis 29. August 2019 öffentlich aufgelegt und der Baudirektion zur Vorprüfung eingereicht.