Krimineller sprengt nach Einreise einen Bancomaten!
Ein Kosovare erhält vom Zürcher Migrationsamt eine Aufenthaltsgenehmigung für eine Einreise in die Schweiz. Nun werden dem Mann zahlreiche Delikte vorgeworfen.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Juni 2011 wurde ein Kosovare nach einer Freiheitsstrafe aus der Schweiz weggewiesen.
- 2016 wurde ihm eine Aufenthaltsgenehmigung beim Zürcher Migrationsamt bewilligt.
- Jetzt wird der Mann wegen verschiedener Delikte wieder verurteilt.
Ein Kosovare ist noch im Juni 2011 aus der Schweiz ausgewiesen worden. Zuvor wurde ihm eine Gefängnisstrafe von 40 Monaten verhängt und ein Einreiseverbot von fünf Jahren ausgesprochen. Damals hatte der Mann begonnen, sich mit Haschischhandel zu beschäftigen.
Der Familienvater wurde in Albanien im Januar 2011 wegen Drogenhandels zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und acht Monaten verurteilt. Wie der «Tagesanzeiger» berichtet, hat der heute 47-Jährige im Jahr 2016 eine Aufenthaltsbewilligung beim Zürcher Migrationsamt angefragt. Dort präsentierte er seinen reinen Strafregisterauszug aus Kosovo. Die Gefängnisstrafe in Albanien erwähnte er nicht.
Hoher Sachschaden nach Bancomaten-Sprengung
Das Migrationsamt erteilte ihm schliesslich die Aufenthaltsbewilligung, ohne eine genaue Prüfung seiner Straftaten. Dem Kosovaren werden nun ein Dutzend Delikte vorgeworfen. Unter anderem auch das Verursachen einer Explosion, mehrfacher Diebstahl, Täuschung der Behörden, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung.
Der Angeklagte hatte zudem in einer Regensdorfer Gewerbeliegenschaft eine Indoor-Cannabisplantage betrieben, schreibt die Zeitung weiter. Im August 2023 soll er in Dietikon einen Bancomaten gesprengt haben. Der Sachschaden beläuft sich auf 69'000 Franken. Er und sein unbekannter Komplize flohen damals ohne Beute vom Tatort.
Das Bülacher Bezirksgericht sprach den Mann schuldig. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und vier Monaten verurteilt. Im Falle der Indoor-Cannabisplantage wurde er jedoch mangels Beweise freigesprochen.
Das Gericht sprach unterdessen eine Landesverweisung von vierzehn Jahren aus – fast das Maximum. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.