Weiterer Verkaufssonntag in Oberglatt bewilligt
Die Gemeinden im Kanton Zürich können jeweils für das ganze Gemeindegebiet einheitlich maximal vier Sonntage pro Jahr festlegen, an denen in Verkaufsgeschäften die bewilligungsfreie Beschäftigung von Arbeitnehmern möglich ist.
Davon ausgenommen sind hohe Feiertage. Mit Beschluss vom 21. November 2023 wurden zwei Verkaufssonntage durch die Gemeinde Oberglatt festgelegt.
Änderungen im Sonntagsverkauf
Nun beantragt ein Detailhändler einen zusätzlichen Verkaufssonntag am 22. Dezember 2024.
Da vier Sonntage bestimmt werden können, bewilligt der Gemeinderat Oberglatt einen zusätzlichen Verkaufssonntag.
Demzufolge sind für das Jahr 2024 drei Sonntage für den Sonntagsverkauf bewilligt worden.
Diese finden am 1. Dezember (bisher), 15. Dezember (bisher) und 22. Dezember 2024 (neu) statt.