Winkel: Verkehrsanordnung Flurwege und Waldstrassen
Wie die Gemeinde Winkel berichtet, gelten auf den Flurwegen und Waldstrassen Fahrverbote für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder.
Nach Auflösung der Flurgenossenschaft gingen diverse Flurwege, welche seit Jahrzehnten mit privaten Fahrverboten belegt waren, in das Eigentum der Politischen Gemeinde Winkel über. Mit der Überführung der Flurwege zu öffentlich-rechtlichen Strassen wird die Signalisation entsprechend übernommen und angepasst.
Daher wird auf den nachgenannten Flurwegen der Verkehr mit Motorwagen, Motorrädern und Motorfahrrädern verboten. Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr ist gestattet.
Angaben zur Auflage: Die Pläne liegen während 30 Tagen ab Publikation auf und können während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung bei der Abteilung Sicherheit und Umwelt eingesehen werden.
Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung schriftlich Rekurs eingereicht werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.