Eine Fahrlässigkeit bei der Entsorgung von Raucherwaren dürfte zum Brand eines Zweifamilienhauses Mitte März in Lützelflüh-Goldbach geführt haben.
Lützelflüh-Goldbach BE
Das Haus war nach einem Brand in Lützelflüh-Goldbach BE nicht mehr bewohnbar. - Kantonspolizei Bern

Das Wichtigste in Kürze

  • Im März brannte ein Zweifamilienhaus in Lützelflüh-Goldbach BE.
  • Das Haus war nach dem Brand nicht mehr bewohnbar.
  • Eine Fahrlässigkeit bei der Entsorgung von Raucherwaren dürfte die Ursache gewesen sein.
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Eine Fahrlässigkeit bei der Entsorgung von Raucherwaren dürfte zum Brand eines Zweifamilienhauses Mitte März in Lützelflüh-Goldbach geführt haben. Zu diesem Schluss kommt die Kantonspolizei Bern, wie sie am Montag mitteilte.

Aufgrund der grossen Zerstörung konnte die Ursache nicht abschliessend geklärt werden. Beim Brand vom 15. März entstand Sachschaden von mehreren hunderttausend Franken.

Das Gebäude war danach nicht mehr bewohnbar. Verletzt wurde niemand.

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