Tötungsdelikt von Hasle beschäftigt Burgdorfer Gericht
Die Tötung einer 38-jährigen Schweizerin 2016 in Hasle beschäftigt seit Dienstagmorgen das Regionalgericht Emmental-Oberaargau.
Vor dem Gericht in Burgdorf steht ihr damaliger Ehemann, ein heute 35-jähriger Tunesier.
Ihm wirft die Staatsanwaltschaft Mord, eventuell vorsätzliche Tötung vor, wie aus der Anklageschrift hervorgeht. Laut diesem Dokument ging der Tötung der Frau am frühen Morgen des 6. Februar 2016 ein Streit im Wohnzimmer des Ehepaars in Hasle bei Burgdorf voraus.
Die Frau soll sich dann ins Schlafzimmer begeben haben, der Angeklagte in die Küche. Dort soll der Mann ein grosses Messer genommen und die Tür des Schlafzimmers aufgedrückt haben. Im Schlafzimmer stach der Tunesier laut Anklageschrift wiederholt auf seine Ehefrau ein.
Aus fundamentalistischen Motiven?
Der Staatsanwalt schreibt in der Anklageschrift weiter, der Beschuldigte habe vorsätzlich gehandelt. Spätestens beim Betreten des Schlafzimmers, eventuell schon während des Streits, in der Nacht zuvor, am Vorabend oder noch früher, habe er beschlossen, das Opfer zu töten.
Der Mann habe besonders skrupellos gehandelt, indem er der Frau auf brutale Weise mit mehreren Schnitten den Hals durchschnitten habe. Der Tunesier habe auch besonders grausam und gefühlskalt agiert, weil er das Opfer quasi exekutiert und aus rein egoistischen und/oder fundamentalistischen, religiösen Motiven getötet habe.
Dies, weil er der Auffassung gewesen sei, seine Frau respektiere ihn, den Ehemann, zu wenig, gehorche ihm nicht und habe Kontakt zu anderen Männern.
Täter rief Polizei
Der Tunesier selber rief am frühen Morgen des 6. Februar 2016 die Polizei in die Wohnung in Hasle. Er sagte, er habe seiner Frau etwas angetan. Die Polizei stiess in der Wohnung auf die tote Frau und nahm den Tunesier fest.
Vier Tage lang soll der Prozess vor einem Kollegialgericht in Fünferbesetzung dauern. Die Urteilseröffnung ist für Freitag vorgesehen.