Wiler bei Utzenstorf: Anmeldung als Gastfamilie / Gastgeber
Die Gemeinde Wiler bei Utzenstorf teilt den Gastgebern wichtige Informationen zu den Bedürfnissen der Geflüchteten mit.
Wie die Gemeinde Wiler informiert, wird den Gastgeberinnen und Gastgeber gebeten, sich darauf einzustellen, die Geflüchteten mindestens für drei Monate aufzunehmen. Es ist ideal, wenn die Gastgeberinnen und Gastgeber auch etwas Zeit einplanen, um den Geflüchteten im Alltag zu helfen und sie zu unterstützen. Es wird gebeten, idealerweise ein abschliessbares Zimmer oder zumindest abgegrenztes Zimmer anzubieten. Der Zugang zu Badezimmer und Küche/Kochgelegenheit sind wichtig.
Registrierung respektive Antrag für den Ausweis S
Mit dem Schutzstatus S erhalten betroffene Personen rasch und unbürokratisch Schutz in der Schweiz – ohne Durchführung eines ordentlichen Asylverfahrens. Mit dem Schutzstatus S erhalten die Betroffenen einen Ausweis S (Art. 45 AsylV 1). Dieser ist auf höchstens ein Jahr befristet und verlängerbar. Nach frühestens fünf Jahren erhalten Schutzbedürftige eine Aufenthaltsbewilligung B, die bis zur Aufhebung des vorübergehenden Schutzes befristet ist. (Art. 74 AsylG).
Der Schutzstatus S gewährt den betroffenen Personen ein Aufenthaltsrecht, sie können ihre Familienangehörigen nachziehen und haben wie vorläufig Aufgenommene Anspruch auf Unterbringung, Unterstützung und medizinische Versorgung. Kinder können zur Schule gehen. Mit dem Schutzstatus S ist es den Betroffenen erlaubt, ohne Bewilligung ins Ausland zu reisen und in die Schweiz zurückzukehren (Art. 9 Abs. 8 E-RDV).
Die Betroffenen erhalten mit dem Schutzstatus S Sozialhilfe und sie haben die Möglichkeit, ohne Wartefrist eine bewilligungspflichtige Erwerbstätigkeit (auch eine selbstständige) auszuüben. Das Gesuchsformular für die Beantragung des Ausweises S erhält man auf Anfrage bei der Gemeindeverwaltung Wiler.