Wie die Gemeinde Churwalden informiert, ist das Betreten der Wiesen vom 15. April bis 10. Oktober 2023 für Unbefugte untersagt.
Landschaftsfoto Churwalden.
Landschaftsfoto Churwalden. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Das Betreten und Befahren von landwirtschaftlich genutztem Land ist gestützt auf Art. 7 des Flur-, Weide- und Alpgesetzes der Gemeinde Churwalden und während der Vegetationszeit vom 15. April bis 10. Oktober 2023 für Unberechtigte untersagt.

Die Gemeinde Churwalden appelliert speziell an die Hundebesitzer, keine Gegenstände in die Wiesen zu werfen und das Apportieren mit ihrem Liebling zu unterlassen.

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