Die Gemeinde informiert
Der Gemeinderat informiert über den Betreuungsbedarf von Kindergarten- und Schulkindern in der Gemeinde.

Die Gemeinden sind gemäss Art. 6 Abs. 3 der kantonalen Tagesstrukturverordnung vom 19. März 2013 verpflichtet, den Betreuungsbedarf von Kindergarten- und Schulkindern während der Schulwochen von morgens 7.30 Uhr bis abends 18 Uhr jährlich zu erheben.
Erziehungsberechtigte von Kindergarten- und Schulkindern, welche einen Betreuungsbedarf in den städtischen Kindertagesstätten haben, sind aufgerufen, ihren entsprechenden Betreuungsbedarf für das Schuljahr 2019/20 bis zum 15. Juni 2019 der Stadtschule, Kindertagesstätten Chur mitzuteilen. Später eintreffende Anmeldungen oder Änderungswünsche können nur berücksichtigt werden, wenn entsprechende Plätze frei sind.
Die Anmeldung hat den Namen und das Geburtsdatum des Kindes, die gewünschten Betreuungszeiten, die Namen und Telefonnummern der Erziehungsberechtigten, sowie die Wohnadresse zu enthalten.