Dritte Etappe der Erneuerung des Jochwägs in Churwalden
Wie die Gemeinde Churwalden berichtet, wurde dem Nachtragskredit für die dritte Etappe der Erneuerung des Jochwägs im Betrag von 170'000 Franken zugestimmt.

Für die Sanierung des Jochwägs und die Erneuerung der Werkleitungen in Churwalden entstehen gegenüber dem Kreditbeschluss der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2021 Mehrkosten infolge höherer Unternehmerpreisangebote von 120'000 Franken und infolge Materialpreiserhöhungen ab Submission von 50'000 Franken, insgesamt also 170'000 Franken.
Sämtliche weiteren Preiserhöhungen, gestützt auf den schweizerischen Baupreisindex, werden als Teuerung ausgewiesen und müssen gemäss Artikel 50 Ziffer sieben der Gemeindeverfassung Churwalden nicht als Kostenüberschreitung in Form eines Nachtragskredits genehmigt werden. Die Kosten basieren auf dem Baupreisindex 21. Juni 2022. Dem Nachtragskredit für die Erneuerung des Jochwägs (dritte Etappe) im Betrag von 170'000 Franken wurde zugestimmt.