Lager in Graubünden wieder möglich
Lager in Graubünden sind im Schul-, Kultur-, Sport- und Freizeitbereich ab dem 31. Mai wieder erlaubt. Dies dank den Lockerungen des Bundes und den kantonalen Testvorgaben. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen einzig einen negativen Corona-Test mitbringen. Selbsttests sind allerdings nicht gültig.
Zugelassen sind Schnelltests, PCR-Tests und gepoolte Speicheltests, schrieb die Kommunikationsstelle Coronavirus Kanton Graubünden am Freitag in einer Mitteilung. Die negativen Testergebnisse dürfen nicht älter als 72 Stunden sein. Übernachten die Personen mehr als drei Tage im Lager, müssen sie sich anschliessend nochmals testen. Beim Abschlusstest sind Selbsttests aber auch erlaubt.
Weiter müssen die Lager nicht mehr bewilligt, sondern nur noch gemeldet werden, hiess es. Das Contact Tracing müsse garantiert sein, und das Lager muss über ein Schutzkonzept verfügen.
Gemäss den Vorgaben des Bundes dürfen bei Lagern mit Erwachsenen nur fünfzig Personen teilnehmen. Bei Kindern und Jugendlichen gilt keine Obergrenze, wie der Kanton mitteilte.