Vaz/Obervaz verlängert Planungszone der Ortsplanungsrevision
Wie die Gemeinde Vaz/Obervaz mitteilt, beschloss der Gemeindevorstand an seiner Sitzung vom 24. November 2022, die Planungszone um zwei Jahre zu verlängern.
Derzeit ist in der Gemeinde Vaz/Obervaz eine vom Gemeindevorstand am 6. Dezember 2018 erlassene und am 12. November 2020 erstmalig verlängerte Planungszone betreffend die Revision der Ortsplanung in Kraft.
Gestützt auf Artikel 21 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) hat der Gemeindevorstand an seiner Sitzung vom 24. November 2022 beschlossen, die Planungszone um einstweilen zwei Jahre zu verlängern.
Zweck der Planungszone
Die Planungszone dient insbesondere der Überprüfung und Anpassung der Bauzonen (Wohn-, Misch- und Zentrumszonen) entsprechend den Vorgaben von Artikel 15 Absatz 1 und 2 RPG sowie des am 20. März 2018 beschlossenen kantonalen Richtplans – Siedlung (KRIP-S).
Sie dient der Umsetzung der weiteren Vorgaben von Artikel 15 RPG sowie des KRIP-S, insbesondere betreffend Förderung einer hochwertigen baulichen Siedlungsentwicklung nach innen.
Zuletzt dient sie Anpassung der kommunalen Vorschriften über den Erst- und Zweitwohnungsbau an das Bundesgesetz über Zweitwohnungen (ZWG) sowie Uberprüfung von ergänzenden Bestimmungen, insbesondere auch betreffend Wohnungen im Zusammenhang mit strukturierten Beherbergungsbetrieben (Artikel 8 ZWG) und neuen Wohnungen in geschützten und ortsbildprägenden Bauten (Artikel 9 ZWG).
Von der Planungszone betroffene Gebiete
Die Planungszone umfasst das ganze Gemeindegebiet.
Das Departement für Volkswirtschaft und Soziales hat der Verlängerung der Planungszone mit Verfügung vom 12. Dezember 2022 zugestimmt.
In der Planungszone darf nichts unternommen werden, was die neue Planung erschweren oder dieser entgegenstehen könnte.
Insbesondere dürfen Bauvorhaben nur bewilligt werden, wenn sie weder den rechtskräftigen noch den vorgesehenen neuen Planungen und Vorschriften widersprechen.
Beschwerden sind innert 30 Tagen zu erheben
Nach Genehmigung der revidierten Planungsmittel durch die Regierung des Kantons Graubünden wird die Planungszone wieder aufgehoben.
Gegen die vorliegende Verlängerung der Planungszone kann innert 30 Tagen seit Publikation bei der Regierung des Kantons Graubünden Beschwerde erhoben werden.