Alle Angehörigen der Armee, die schiesspflichtig sind, können ihre Bundesübung auf der Schiessanlage Au in Grüsch absolvieren.
Rekruten bei der Munitionskontrolle nach einer Schiessübung. (Symbolbild)
Rekruten bei der Munitionskontrolle nach einer Schiessübung. (Symbolbild) - sda - Keystone/MARTIN RUETSCHI
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Im Jahr 2021 sind folgende Angehörige der Armee schiesspflichtig: Dienstpflichtige, welche im 2020 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben, längstens jedoch bis zum Ende des Jahres in dem sie das 34. Altersjahr vollenden; Armeeangehörige, welche 2021 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.

Schiessübungen am 21. August 2021

Schiesspflichtige können ihre obligatorische Bundesübung am Samstag, 21. August 2021, 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr auf der Schiessanlage «Au» in Grüsch absolvieren.

Zur obligatorischen Schiessübung sind mitzunehmen: das Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten, das Dienstbüchlein, das Schiessbüchlein oder der Militärische Leistungsausweis, ein amtlicher Ausweis (ID-Karte), die persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug und der persönliche Gehörschutz.

Ohne diese Unterlagen kann nicht geschossen werden. Weitere Informationen können der Webseite der Gemeinde Grüsch entnommen werden.

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