Grüsch: Leerstehende Wohnungen müssen gemeldet werden
Wie die Gemeinde Grüsch mitteilt, sind Liegenschaftsbesitzer aufgefordert, bis Ende Mai 2022 leerstehende Wohnungen an die Gemeinde zu melden.
Gemäss Weisung des Bundesamtes für Statistik sind die Gemeinden beauftragt, per 1. Juni 2022, eine Zählung der leerstehenden Wohnungen durchzuführen.
Die Gemeinde Grüsch bittet alle Eigentümer, Hausverwaltungen, Architekten et cetera, leerstehende Wohnungen und Einfamilienhäuser, die zur Vermietung oder zum Verkauf bereitstehen, bis Ende Mai 2022 schriftlich, telefonisch oder per Mail an die Gemeinde zu melden.