Die Parkgebühren in Regensberg wurden neu festgesetzt
Wie die Gemeinde Regensberg informiert, wurden per 1. November 2022 an der Riedstegstrasse neu Parkgebühren eingeführt.
Der Gemeinderat setzte im Jahr 2021 die Parkgebühren für die Riedstegstrasse und den Parkplatz Linden/Lägern fest.
Gegen diesen Beschluss wurde Rekurs erhoben.
Mit Beschluss vom 10. Januar 2022 hiess der Bezirksrat den Rekurs gut und der Beschluss des Gemeinderates vom 21. Juni 2021 wurde mit dem Grund, dass die festgelegten Gebühren nicht marktüblich seien, aufgehoben.
Der Rat hat die Gebühren neu festgesetzt
Zwischenzeitlich wurde per 1. November 2022 an der Riedstegstrasse Parkgebühren eingeführt (die amtliche Publikation erfolgte ohne einen Rekurs).
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 24. Oktober 2022 hat der Rat entschieden, die Linden/Lägern-Parkplätze ab dem 1. Januar 2023 gebührenpflichtig zu bewirtschaften, und er hat die dort künftig geltenden Parkgebühren festgesetzt.
Diese neuen Parkgebühren sind in den Gebührentarif der Gemeinde aufzunehmen und öffentlich bekannt zu geben.
Der Gemeinderat legt die Gebührenhöhen fest
Gemäss der Gebührenverordnung der Gemeinde Regensberg legt der Gemeinderat basierend auf den in der Verordnung festgelegten Bemessungsgrundlagen die Gebührenhöhen in einem Gebührentarif fest und publiziert diesen.
Die kommunale Gebührenverordnung hält fest, dass für das Parkieren auf öffentlichem Grund marktübliche Parkgebühren erhoben werden.
Die amtliche Publikation ist auf der Webseite der Gemeinde zu finden.