Freienwil hat das Merkblatt für Solaranlagen überarbeitet
Wie die Gemeinde Freienwil informiert, sind im überarbeiteten Merkblatt für Solaranlagen die Ausnahmen zur Meldung von Baugesuche genauer beschrieben.
In Freienwil hat der Gemeinderat das Merkblatt für Solaranlagen leicht überarbeitet. Die Gemeinde erinnert daran, dass innerhalb der Dorfzone und innerhalb der Ortsbildschutzzone ein Baugesuch nötig ist. Grundsätzlich sind Indach-Lösungen anzustreben.
Die Ausnahmen von diesem Grundsatz sind nun im Merkblatt genauer umschrieben. Bei Gebäuden, die weder in der Dorfzone noch in der Ortsbildschutzzone liegen, ist lediglich eine vorgängige Meldung nötig.