Nach Grundwasserprobe in Stadel bleibt eine offene Frage
Wie die Gemeinde Stadel mitteilt, ist bezüglich vorhandener Chlorothalonil-Metaboliten umstritten, welcher Höchstwert als Messlatte für sie anzuwenden ist.
Am 24. August 2022 führte das kantonale Labor eine Grundwasseruntersuchung in Stadel durch. Die Probe ist bezüglich der geprüften und lebensmittelrechtlich geregelten Parameter mit Ausnahme der Chlorothalonil-Metaboliten konform.
Die Konformität der Probe ist bezüglich des Chlorothalonil-Metaboliten R417888 unsicher: Die Konzentration liegt unter dem Höchstwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter.
Die Messunsicherheit der angewendeten Methode beträgt plus/ minus 25 Prozent. Damit ist nicht sichergestellt, dass der Höchstwert zweifelsfrei eingehalten wird.
Die Messwerte der Chlorothalonil-Metaboliten R471811 und R419492 liegen auch unter Berücksichtigung der Messunsicherheit über dem Höchstwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter.
Es ist nicht klar ob die Chlorothalonil-Metaboliten relevant sind
Gemäss Zwischenverfügung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVGer) vom 15. Februar 2021 ist aber zurzeit umstritten, ob die Chlorothalonil-Metaboliten R417888, R471811, R419492 und R611965 als relevant gelten und damit für diese der Höchstwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter anzuwenden ist.
Das BVGer hat im Zwischenentscheid den Widerruf der Weisung nicht explizit angeordnet, sondern diesbezüglich auf den Hauptentscheid verwiesen.
Damit kann die Weisung nach wie vor als Richtschnur für das weitere Vorgehen im Zusammenhang mit Rückständen von Chlorothalonil-Metaboliten gelten.
Die Umsetzung von mit erheblichen Investitionen verbundenen Projekten, welche ausschliesslich der Reduktion der Rückstandgehalte von den in der Weisung 2020/1 aufgeführten Metaboliten dienen, wären allerdings bis zum Hauptentscheid des BVGer zu sistieren.