In Freienwil gilt Leinenpflicht für Hunde im Wald
Wie die Gemeinde Freienwil informiert, müssen Hunde im Wald und am Waldrand vom 1. April bis zum 31. Juli 2023 an die Leine geführt werden.
Es wird Frühling und die Wildtiere gebären ihren Nachwuchs. Rehe setzen ihre Kitze bevorzugt in Wiesen am Waldrand oder im Wald.
Darum gilt an diesen Orten vom 1. April bis zum 31. Juli 2023 eine Leinenpflicht für Hunde.
In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden.
Für Jagd- und Polizeihunde im Einsatz oder bei der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht.