In Weiach wird Rechnungsprüfungskommission-Mitglied gewählt
Wie die Gemeinde Weiach mitteilt, ist wegen eines Todesfalls ein Nachfolger für den Rest der Amtsdauer 2022–2026 in die Rechnungsprüfungskommission zu wählen.
Der Gemeinderat hat als wahlleitende Behörde dies anzuordnen.
Die Publikation der Wahlanordnung für die Ersatzwahl erfolgt Ende Juni 2023 auf der Webseite der Gemeinde Weiach (amtliches Publikationsorgan).
Wählbar ist, wer seinen politischen Wohnsitz in der Gemeinde Weiach hat.
Die Stimmberechtigten können nach dieser Publikation ihre Wahlvorschläge innert einer Frist von 40 Tagen einreichen.
Die provisorischen Wahlvorschläge werden Mitte August publiziert
Nach Ablauf dieser Frist werden die provisorischen Wahlvorschläge Mitte August 2023 wiederum auf der Webseite der Gemeinde Weiach publiziert.
Innert einer weiteren Frist von sieben Tagen können die Vorschläge zurückgezogen, aber auch neue eingereicht werden.
Geht für die zu besetzende Behördenstelle nur ein Wahlvorschlag ein und werden innert der Sieben-Tage-Frist keine neuen Vorschläge eingereicht, wird der oder die Vorgeschlagene von der Wahlvorsteherschaft als gewählt erklärt.
Ansonsten wird eine Urnenwahl durchgeführt.