Niederweningen: Vegetation an Strassen zurückschneiden
Wie die Gemeinde Niederweningen schreibt, müssen Grundeigentümer darauf achten, dass die Vegetation entlang der Strassen, die Sicht nicht behindert.
Damit die Verkehrssicherheit in Niederweningen gewährleistet werden kann, müssen Äste und Gebüsche, welche in die Strassen beziehungsweise Gehwege hineinragen, laufend entfernt werden.
Es ist wichtig, dass der Freihaltebereich über der Fahrbahn eine Höhe von mindestens 4,5 Metern und seitlich mindestens 0,5 bis optimal einen Meter hat.
Richtlinien für die Sichtbarkeit von Infrastruktur
Für Fuss- und Radwege sollte eine Mindesthöhe von 2,5 Metern eingehalten werden.
Bäume und Pflanzen dürfen keine Strassenlampen, Verkehrssignale oder Hydranten verdecken.
Der Sichtbereich an Einmündungen und Kurven muss bis maximal 0,8 Meter Höhe freigeschnitten werden.