Regensberg: Tempobeschränkung für mehr Sicherheit
Wie die Gemeinde Regensberg berichtet, wird zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der Strecke nach Boppelsen die Höchstgeschwindigkeit reduziert.
Auf Antrag der Gemeinden Regensberg, Buchs und Boppelsen hat die Kantonspolizei Zürich eine Verkehrsanordnung für die Boppelser- und Regensbergstrasse verfügt.
Infolge Unfallhäufigkeit und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit wird auf der Strecke zwischen Regensberg und Boppelsen die Ausserortshöchstgeschwindigkeit von 80 Stundenkilometer auf 60 Stundenkilometer reduziert.
Rekurs möglich
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen.
Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Die Frist beträgt 30 Tage, Ablauf der Frist ist der 12. Februar 2023.