Schöfflisdorf: Wenn Lärm die Ruheoase stört
Wie die Gemeinde Schöfflisdorf informiert, wird die Bevölkerung gebeten, die geltenden Ruhezeiten zu berücksichtigen.
Kaum wird es Frühling, kommt Leben in den Garten – und damit auch der Lärm. Es wird gemäht, geschnitten und gehäckselt. Doch es geht auch leiser, denn viele Arbeiten im Garten lassen sich bestens lärmfrei erledigen, zum Beispiel von Hand.
Lärmige Arbeiten (inklusive Industrie, Gewerbe, Baustellen, Haus- und Gartenarbeiten wie zum Beispiel Rasenmähen und Laubblasen) sowie das Entsorgen an öffentlichen Altstoff-Sammelstellen sind in Schöfflisdorf an Werktagen von 12 bis 13 Uhr und von 19 bis 7 Uhr, an Samstagen von 12 bis 13 Uhr und ab 17 Uhr c) an Sonn- und allgemeinen Feiertagen verboten. Die Nachtruhe dauert von 22 bis 7 Uhr. Während dieser Zeit ist jeglicher die Ruhe oder den Schlaf störender Lärm verboten.