Steinmaur kann sich zum Verbundfahrplan 2025/26 äussern
Wie die Gemeinde Steinmaur mitteilt, können Änderungsbegehren zum Verbundfahrplanprojekt 2025/26 des ZVV bis 25. März 2024 eingereicht werden.

Die öffentliche Auflage der geplanten Angebotsänderungen im öffentlichen Verkehr erfolgt vom 4. März 2024 bis am 24. März 2024 auf der Webseite des ZVV.
Die Eingabe von Änderungsbegehren durch die Bevölkerung hat bis spätestens am 25. März 2024 zu erfolgen.
Die Änderungsbegehren sind an die Wohngemeinde, zuhanden des Gemeinderates, zu richten.