Wie die Gemeinde Steinmaur schreibt, ist dieser Schritt nötig, um der investitionsbedingten Verschuldung im Gebührenhaushalt Wasser entgegenzuwirken.
Aussicht über Steinmaur.
Aussicht über Steinmaur. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Die notwendige Investition für den Neubau des Reservoirs Laubrig und die Transportleitungen führen zu einer zunehmenden Verschuldung im Gebührenhaushalt Bereich Wasser.

Die Investitionen können nur zu einem geringen Teil aus der Selbstfinanzierung gedeckt werden.

In Anwendung von Artikel 5 der Verordnung über die Wasserversorgung vom 15. September 2004 ist der Gemeinderat für die Festsetzung der Tarife der Gebührenerträge zuständig.

In einem ersten Schritt werden die Benutzungsgebühren angepasst. Die neuen Gebühren sind auf der Webseite der Gemeinde aufgelistet und einsehbar.

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