Wehntal ZH: Frau (82) wollte nach diesem Autounfall nicht mehr leben

Redaktion
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Dielsdorf,

Bei einem Unfall wurde eine alte Frau im Wehntal ZH schwer verletzt und in Folge bettlägrig. Nun entschied sie sich, Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen.

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Eine Frau wurde bei diesem Unfall im Wehntal schwer verletzt. Nun entschied sie sich aufgrund ihrer resultierenden Bettlägrigkeit, Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen. - Kantonspolizei Zürich

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einem Unfall wurde eine Frau gegen eine Hauswand gedrückt.
  • Daraufhin wurde sie palliativ behandelt und wurde bettlägrig.
  • Nun entschied sie sich, Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen.

Eine 82-jährige Frau hatte am Nachmittag des 22. Oktober 2022 grosses Unglück: Als sie als Beifahrerin aus einem Auto ausstieg, wurde dieses gerammt. Laut Kantonspolizei Zürich wurde die Unfallverursacherin und der Fahrer des zweiten Autos nur leicht verletzt.

Die Seniorin erlitt allerdings schwere Verletzungen.

Die ältere Dame wurde bei dem Unfall gegen eine Gartenmauer gedrückt und erlitt mehrere Brüche sowie ein Schädel-Hirn-Trauma. Sie musste sich einer intensiven Schmerztherapie unterziehen und war bettlägerig.

Frau entscheidet sich für Sterbehilfe

Nach dem Unfall wurde die Frau palliativ behandelt, wie der «Zürcher Unterländer» berichtet.

Laut Strafbefehl entschied sie sich später mit Unterstützung von Exit, ihr Leben zu beenden. Ob diese Entscheidung direkt auf die Folgen des Unfalls zurückzuführen ist, bleibt unklar.

Kennen Sie jemanden, der Sterbehilfe in Anspruch genommen hat?

Der Staatsanwalt stellte jedoch fest, dass der Unfall hätte vermieden werden können, denn die Verursacherin lenkte ihr Fahrzeug übermüdet. Ihre plötzliche Müdigkeit führte dazu, dass sie die Kontrolle über ihr Auto verlor. Schliesslich kollidierte sie mit dem Wagen, aus dem gerade die Seniorin ausstieg.

Strafbefehl gegen müde Fahrerin

Die Fahrerin wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 30 Franken, also insgesamt 3600 Franken, verurteilt. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Zusätzlich muss sie eine Busse von 900 Franken und Verfahrenskosten von 1776 Franken bezahlen.

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