Die Gemeinde Weiach erinnert an die Winterdienstvorschriften
Wie die Gemeinde Weiach mitteilt, bittet sie ihre Einwohner, die Vorschriften für den Winterdienst zu beachten, damit dieser sauber und effizient erfolgen kann.
Damit die Räumung im Winter sauber und effizient erfolgen kann, werden Einwohner darauf hingewiesen, dass das Abstellen von Motorfahrzeugen auf öffentlichen Strassen, Wegen und Plätzen vor oder während Schneefällen zu unterlassen ist.
Das Ablagern von Schnee aus privaten Einfahrten und Vorplätzen auf öffentliche Strassen und Trottoirs ist verboten.
Private Einfahrten zu Häusern, Garagen und Abstellplätzen werden durch das Werkpersonal nicht freigeräumt. Dafür sind die Grundstückbesitzer verantwortlich.
Die Gemeinde bittet um Verständnis für Verspätungen bei den Räumungen
Die Gemeinde setzt alles daran, dass die Schneeräumung effizient und sauber ausgeführt wird. Es wird aber keine Schwarzräumung angestrebt.
Gleichzeitig ersucht die Gemeinde um Verständnis, dass nicht alle Strassen gleichzeitig geräumt werden können.
Gerade bei intensiven Schneefällen ist es nicht einfach, allen Bedürfnissen gerecht zu werden.