Wie die Gemeinde Neerach informiert, ist die Fütterung von Wildtieren, etwa Greifvögeln, Füchsen oder verwilderten Haustauben nicht mehr erlaubt.
Landwirtschaft bei Neerach - Bezirk Dielsdorf
Landwirtschaft bei Neerach - Bezirk Dielsdorf - Nau.ch / Simone Imhof
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Wildtiere sind auch in harten Wintern nicht auf die Fütterung von Menschen angewiesen.

Was gut gemeint ist, kann jedoch zur Übertragung von Krankheiten und zu unnatürlichen Veränderungen des Sozialverhaltens der Tiere führen.

Die Fütterung von Wildtieren ist verboten

Darum ist die Fütterung von Wildtieren, etwa Greifvögeln, Füchsen oder verwilderten Haustauben nicht mehr erlaubt.

Das Füttern von Singvögeln mit Kleinmengen an Futter, etwa mit den beliebten Futterhäuschen im Winter, ist davon nicht betroffen.

Auch Wasservögeln oder Eichhörnchen dürfen weiterhin kleine Mengen verfüttert werden.

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