Dietikon stimmt über eidgenössische Vorlagen ab
Wie die Stadt Dietikon mitteilt, wird am 24. November 2024 über vier eidgenössische Vorlagen abgestimmt.
Dazu gehören der Bundesbeschluss vom 29. September 2023 über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen; die Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Untermiete); die Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs) sowie die Änderung vom 22. Dezember 2023 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Einheitliche Finanzierung der Leistungen).
Neben der Möglichkeit zur brieflichen Stimmabgabe können Wahlzettel ab dem 18. November 2024 auch direkt im Stadthaus abgegeben werden, und zwar montags, mittwochs und donnerstags von 8 bis 11:30 Uhr und von 14 bis 16:30 Uhr, dienstags von 8 bis 11:30 Uhr und von 14 bis 18:30 Uhr sowie freitags durchgehend von 07:30 bis 14 Uhr.
Am Wahlsamstag und Wahlsonntag, 23. und 24. November 2024, ist die Urne zusätzlich jeweils von 10 bis 12 Uhr geöffnet. Weitere Informationen können auf der Webseite der Stadt abgerufen werden.