Integrität des Alterszentrums Weihermatt bestätigt

Gemeinde Urdorf
Gemeinde Urdorf

Dietikon,

Trotz aufsichtsrechtlicher Widersprüche: Bezirksratsbeschluss bestätigt Integrität des Alterszentrums Weihermatt und sorgt für Rechtssicherheit – Gemeinderat verzichtet auf Rekurs.

Gemeinderat
Nach der letzten Gemeindeversammlung liegt in Kirchlindach ein zerstrittener Gemeinderat vor. - Symbolbild

Der Bezirksrat hat die Gemeinde Urdorf mit seinem am 23. Juli 2019 eröffneten Beschluss angewiesen, die Betreuungstaxen gemäss Anhang 2 der Taxordnung des Alterszentrums Weihermatt rückwirkend für die Jahre 2016 und 2017 um Fr. 5 zu senken. Weiter hat Bezirksratspräsident Simon Hofmann in den Medien betont, dass nicht der geringste Hinweis für eine Quersubventionierung der Pflege vorliege.

Er hält zudem fest, dass sich Budget und Rechnungen des Alterszentrums in vielen anderen Belangen als sehr gut erwiesen hätten. Die an den Gemeinderat adressierten Vorwürfe der Abzockerei wurden damit auch durch den Bezirksrat zurückgewiesen.

Bezirksratsbeschluss gibt Gemeinde Rechtssicherheit

Der Gemeinderat hat den Beschluss des Bezirksrates an seiner Sitzung vom 12. August 2019 umfassend analysiert und in der Folge beschlossen, kein Rechtsmittel zu ergreifen.

Folgende Überlegungen haben zu diesem Schluss geführt:

– Ein wesentlicher Grund für die in den Jahren 2016 und 2017 resultierenden Mehrerträge ist die Auslastung des Alterszentrums: Nach seiner Sanierung und Erweiterung sowie der Inkraftsetzung der Taxordnung auf Anfang 2013 und anfänglich finanziellen Defiziten, konnte die Auslastung des Alterszentrums sukzessive auf 96.16 % (2016) und 99.55 % (2017) erhöht werden. Zum Vergleich: Die Langzeitpflegeinstitutionen im Kanton Zürich wiesen eine durchschnittliche Auslastung von 92.33 % (2016) und 92.49 % (2017) auf. Eine derart hohe Auslastung, dies anerkennt auch der Bezirksrat in seinem Beschluss, übertreffe die Erwartungen und spricht für die Qualität des Angebots.

– Trotz dieser Mehrerträge entsprechen die Grund- und Betreuungstaxen des Alterszentrums Weihermatt der Jahre 2016 und 2017 gemäss Eingabe des Gemeinderates an den Bezirksrat den Vorgaben des Kostendeckungsprinzips.

– Der Bezirksrat hat die Kostenrechnungen des Alterszentrums jedoch anders interpretiert. Dabei weicht er insbesondere von seiner früheren Beurteilung und den regierungsrätlichen Vorgaben bezüglich der Abschreibungen für den Altbau des Alterszentrums Weihermatt und der Verzinsung von investiertem Kapital ab.

– Trotz dieser aufsichtsrechtlichen Widersprüche verzichtet der Gemeinderat auf den weiteren Rechtsweg. Er gewichtet die Rechtssicherheit, die die Rechtskraft des bezirksrätlichen Beschlusses mit sich bringt, als für alle Beteiligten wichtiger. Somit kann ein langwieriger und aufwandtreibender Prozess abgeschlossen werden, bei welchem eine alle Pflegeheime des Kantons Zürich betreffende Thematik im Wesentlichen am Beispiel der Gemeinde Urdorf diskutiert und auch politisch instrumentalisiert wurde.

Rückzahlungen erfolgen im 4. Quartal 2019

Die Gemeinde wird den bezirksrätlichen Beschluss für die Jahre 2016 und 2017 umsetzen und als Grundlage für die Kostenrechnungen der Jahre 2018 und folgende heranziehen. Die Rückzahlungen gemäss den bezirksrätlichen Modalitäten sind für das 4. Quartal 2019 vorgesehen.

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