Stadt Dietikon übernimmt die Minigolfanlage

Stadt Dietikon
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Dietikon,

Die unter kantonalem Denkmalschutz stehende Minigolfanlage Mühlematt wurde in 2022 von der Stadt Dietikon mit finanzieller Unterstützung des Kantons gekauft.

Minigolf
Ein Mann beim Minigolfspielen. - pixabay

Der Erhalt der Dietiker Minigolfanlage Mühlematt war nicht nur ein Anliegen der Bevölkerung und der Stadt, sondern auch des Kantons Zürich. 2019 hat der Kanton die Minigolfanlage Mühlematt als Denkmalschutzobjekt von überkommunaler Bedeutung ins Inventar aufgenommen.

Im Folgejahr bestätigte die kantonale Denkmalpflege-Kommission und die Natur- und Heimatschutz-Kommission den Schutzstatus. Die Eigentümerschaft ihrerseits plante auf einem Teilbereich von 1411 Quadratmetern der insgesamt 4724 Quadratmeter grossen Parzelle ein Mehrfamilienhaus zu erstellen und auf den Betrieb der Anlage zu verzichten.

Dietikon übernimmt die Anlage

Nach längeren Verhandlungen zwischen Stadt, Kanton und der Eigentümerschaft konnte eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die Nutzung der Anlage wird der Interessengemeinschaft IG Minigolf Dietikon gegen ein entsprechendes Entgelt zur Verfügung gestellt.

Sie ist für den Betrieb und Unterhalt der Anlage verantwortlich. Nachdem die IG Minigolf ihren Businessplan für den zukünftigen Anlagenbetrieb vorgelegt hat, unterbreitete der Stadtrat im Juni 2021 der Eigentümerschaft ein marktgerechtes Kaufangebot in der Höhe von 3'550'000 Franken, welches von dieser akzeptiert wurde.

Bauverbot für Wohnbauten wurde vereinbart

Vorgängig hat der Kanton Zürich der Stadt Dietikon schriftlich zugesichert, dass er die Stadt bei einem Kauf zwecks Erhalt der Anlage mit 50 Prozent des Kaufpreises, höchstens aber 1'600' 000 Franken subventionieren werde.

Zudem wurde mit den Verkäufern ein befristetes zehnjähriges Bauverbot für Wohnbauten vereinbart. Das gilt nicht für die bestehende Infrastruktur der Minigolfanlage, diese darf in Absprache mit der kantonalen Denkmalpflege unterhalten, erneuert und erweitert werden, um den Betrieb gewährleisten zu können.

Schutz der Bahn durch Vereinbarung

Der gleichzeitig mit dem Erwerb vereinbarte Schutzvertrag zwischen Kanton und Stadt regelt neben der Unterschutzstellung der Minigolfanlage Mühlematt den Betrieb der Anlage, den Umgang mit dem Schutzobjekt sowie die Anmerkungen im Grundbuch.

Die Schutzfähigkeit der Minigolfanlage ist nur gegeben, solange der Anlagenbetrieb mit den 18 Bahnen aufrechterhalten werden kann. Hingegen weisen weder das bestehende kleine Gebäude der Anlage noch die Parkplatzfläche einen denkmalpflegerischen Wert auf.

Im Sinne der Betriebsfähigkeit der Anlage ist ein Mindestangebot von zehn Parkplätzen anzustreben. Zudem ist die Stadt als neuer Eigentümer dafür verantwortlich, dass die dazugehörige Infrastruktur vorhanden ist.

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