Viel Widerstand gegen Aargauer Deponien in Würenlos und Birrhard

Keystone-SDA Regional
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Dietikon,

Auf der Suche nach neuen Deponiestandorten ist der Kanton Aargau in den Gemeinden Würenlos und Birrhard auf Widerstand gestossen. Daher besteht gemäss kantonalem Baudepartement «weiterer Abklärungsbedarf».

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Blick über Würenlos. (Symbolbild) - keystone

Auf der Suche nach neuen Deponiestandorten ist der Kanton Aargau in den Gemeinden Würenlos und Birrhard auf Widerstand gestossen. Daher besteht gemäss kantonalem Baudepartement «weiterer Abklärungsbedarf».

Gegen das Vorhaben «Steindler» in Würenlos (Region Baden) gingen während der öffentlichen Auflage 3146 ablehnende Eingaben ein und gegen das Projekt «Steibode» in Birrhard (Region Brugg) 313 Eingaben, wie das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) am Donnerstag mitteilte. Diese Deponieprojekte sollen die regionale und kantonale Entsorgungssicherheit erhöhen.

Beide Vorhaben seien bei der lokalen Bevölkerung auf Widerstand gestossen, hält das BVU in einer Medienmitteilung fest. Beim Projekt «Steindler» hätten auch angrenzende Zürcher Gemeinden Vorbehalte angebracht. Im Vordergrund stünden Bedenken zur landschaftlichen Einpassung, zum Verkehr und zu Immissionen.

Bevor das BVU den Antrag zur Festsetzung des Standorts «Steindler» weiterbearbeiten kann, sind weitere Abklärungen mit dem Regionalplanungsverband BadenRegio, der Gemeinde Würenlos, den Projektverfassern und dem Kanton Zürich nötig.

Beim kombinierten Materialabbau- und Deponievorhaben «Steibode» will der Kanton das weitere Vorgehen mit der Gemeinde Biorrhard und dem Regionalplanungsverband BruggRegio besprechen.

Auf Kurs sind dagegen die Pläne für die Deponien «Chremet» in Eiken (Region Fricktal) und «Steinbruch Mellikon» (Region Zurzibiet). Das BVU will dem Grossen Rat einen Antrag stellen, die Standorte im kantonalen Richtplan festzusetzen. Für diese Deponien sprächen die Standorteignung, der ausgewiesene Bedarf und das Mitwirkungsergebnis.

Nach der Festsetzung im Richtplan wird in der Nutzungsplanung und im Bewilligungsverfahren abschliessend über die Realisierung entschieden werden. In Eiken soll unverschmutztes Aushub- und Ausbruchmaterial (Deponie Typ A) und in Mellikon sollen neu auch Inertstoffe (Deponie Typ B) abgelagert werden können.

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