Die Bündner Gemeinde Schmitten kann ihre Kinder dort zur Schule schicken, wo sie will. Schmitten hat sich im «Schulstreit» mit dem Kanton juristisch durchgesetzt. Der Kanton akzeptiert ein Urteil des Bündner Verwaltungsgerichts zu Gunsten der Gemeinde und zieht es nicht weiter.

Das Verwaltungsgericht hatte im April eine Beschwerde der Gemeinde Schmitten gutgeheissen. Die Richter hoben einen Beschluss der Bündner Regierung auf, der Schmitten vorschrieb, im Schulwesen weiterhin mit Gemeinden im Albulatal zusammenzuarbeiten. Das Gericht gab grünes Licht für die von Schmitten gewünschte Zusammenführung der Volksschule mit Davos.

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Die Kantonsregierung teilte am Dienstag mit, gegen das Urteil keine Beschwerde beim Bundesgericht zu erheben. Die Exekutive erkannte «formale Hindernisse» für den Weg des Kantons ans Bundesgericht.

Wie Regierungsrat Christian Rathgeb (FDP) auf Anfrage ausführte, kann eine Kantonsexekutive gar nicht Beschwerde führen gegen die Aufhebung eines ihrer Entscheide, um diesen wieder in Kraft zu setzen. Dies gelte, wenn das Urteil von einem letztinstanzlichen Gericht im Kanton stammt, wie im Fall von Schmitten.

Auslöser für das juristische Kräftemessen war die Absicht Schmittens, 2019 aus dem Schulverband mit den Nachbargemeinden im Albulatal auszusteigen. Die Gemeinde wollte Kinder künftig ins ebenfalls benachbarte Davos zur Schule schicken. Schmitten versprach sich vom Schritt beträchtliche Einsparungen bei den Schulkosten.

Die Gemeinde Albula/Alvra und die Regierung erachteten dieses Vorhaben für die Schulen im Albulatal aber als kritisch. Diese würden durch die ausbleibenden Schüler geschwächt. Die Regierung verpflichtete Schmitten deshalb, in den bestehenden Schulverbänden zu verbleiben.

Beim Entscheid habe sie die gesamte Talschaft im Blick gehabt, ringe diese doch seit Jahren um sinnvolle und zukunftsfähige Strukturen, argumentierte die Exekutive. Die langfristige Sicherung der gemeinsamen Schulstandorte im Tal sei von hohem öffentlichen Interesse.

Das kantonale Verwaltungsgericht teilte diese Argumentation nicht. Es anerkannte «ein gewichtiges Interesse» der Gemeinde Schmitten, die Volksschule möglichst kostengünstig zu führen. Die Richter werteten diese Interesse und das Interesse an der Wahrung der Gemeindeautonomie als «qualifiziert.»

Den «Blick aufs Ganze» und die Bildung starker eigenständiger Gemeinden erachtete das Gericht hingegen als zwar legitime aber nicht qualifizierte Interessen. Die Regierung habe fälschlicherweise das sachfremde Interesse von Gebiets- und Gemeindefusionen über die «äussserst gewichtigen» Interessen von Schmitten gestellt, schrieben die Richter.

Die Bündner Regierung ist von den Ausführungen des Verwaltungsgerichts wenig überzeugt, wie sie in ihrer Mitteilung schrieb. Das Gemeindegesetz sehe die Einschränkung der Gemeindeautonomie explizit vor. Im materieller Hinsicht hätte die Regierung deshalb «gerne eine weitere richterliche Beurteilung» gesehen.

Die Exekutive appelliert nun an alle beteiligten oder betroffenen Gemeinden, die bewährte schulische Zusammenarbeit im Albulatal nicht aufzugeben. In besonderer Verantwortung, die Schulstrukturen im Albulatal nicht zu schwächen, sieht sie Davos.

«Daher würde die Regierung es begrüssen, wenn es keine Beschulung der Schmittner Kinder in der Gemeinde Davos gäbe», erklärte Rathgeb, Vorsteher des Departements für Finanzen und Gemeinden, gegenüber Keystone-SDA. So laute der Wunsch an Davos.

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