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Surses genehmigt eine Totalrevision des Entschädigungsgesetz

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Thusis,

Wie die Gemeinde Surses mitteilt, wurde die Totalrevision des Entschädigungsgesetzes für die Behörden- und Kommissionsmitglieder der Gemeinde genehmigt.

Das Dorfzentrum der Gemeinde Surses.
Das Dorfzentrum der Gemeinde Surses. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Mit grosser Mehrheit hat die Gemeindeversammlung der Gemeinde Surses die Totalrevision des Entschädigungsgesetzes für die Behörden- und Komissionmitglieder, mit Inkraftsetzung per 1. Januar 2024, genehmigt.

Die Hauptanpassungen betreffen die Festlegung des Gesamtpensums und die Erhöhung der Entschädigung für den Gemeindevorstand.

Aufgrund der seit der Gemeindefusion im 2016 gemachten Erfahrungen wird der Gesamtaufwand für den Gemeindevorstand auf insgesamt 180 Prozent festgelegt.

Davon wird das Pensum des Gemeindepräsidenten beziehungsweise der Gemeindepräsidentin auf mindestens 70 Prozent und maximal 100 Prozent festgelegt.

Abschluss einer «Nichtwiederwahl-Absicherung»

Die weiteren vier Vorsstandsmitglieder teilen sich das restlichen Pensum von mindestens 80 Prozent untereinander auf, in der Regel zu gleichen Teilen.

Überdies wird die Entschädigung des Gemeindepräsidiums neu auf das Maximum der Gehaltsklasse 21 des Personalgesetzes des Kantons Grabünden und jene der vier weiteren Vorstandsmitglieder auf das Maximum der Gehaltsklasse 17 festgelegt.

Um der Gemeinderpäsidentin beziehungsweise dem Gemeindepräsidenten das Risiko einer etwaigen Abwahl zu minimieren, sieht das Entschädigungsgesetz den Abschluss einer «Nichtwiederwahl-Absicherung» vor.

Erhöhung der Entschädigungen

Die Totalrevision des Entschädigungsgesetzes wurde im Hinblick auf die im August anstehende Wahl der Behördenmitglieder vorgenommen.

Mit der Erhöhung der Entschädigungen soll die Übernahme eines Gemeindeamts möglichst attraktiv gestaltet werden.

Teilrevision der Gemeindeverfassung

Die Gemeindeversammlung hat die Teilrevision der Gemeindeverfassung behandelt und mit grosser Mehrheit zuhanden der Urnenabstimmung mit Antrag um Genehmigung und Inkraftsetzung verabschiedet.

Nebst den erforderlichen Anpassungen an das übergeordnete Recht und verschiedenen Präzisierungen aufgrund der seit der Gemeindefusion im 2016 gemachten Erfahrungen ist neu die Einführung eines fakultativen Finanzreferendums vorgesehen.

Auch die Kompetenzen der Baukommission werden erweitert. Die bisherige Organisationsstruktur mit Gemeindeversammlung und Urnengemeinde sowie dem Geschäftsleitungsmodell soll hingegen unverändert beibehalten werden.

Die Teilrevision der Gemeindeverfassung wird im Juni 2023 der Urnengemeinde Surses zur Genehmigung unterbreitet.

Genehmigung eines Nachtragskredits

Ohne Gegenstimme hat die Gemeindeversammlung dem Nachtragskredit von 560'000 Franken für die Erneuerung der Brücke Punt Mulegn in Parsonz zugestimmt.

Bereits am 7. Dezember 2021 hatte die Gemeindeversammlung den Bruttokredit von 800'000 Franken für die Realisierung des Projekts genehmigt.

Aufgrund der Teuerung und anderen Gründen war es notwendig, einen Nachtragskredit einzuholen.

Bund und Kanton haben Beiträge von rund 890'000 Franken für das Projekt gesprochen.

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