Urmein erlässt ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot
Wie die Gemeinde Urmein erklärt, besteht ab dem 13. Juli 2023 ein Verbot für offenes Feuer und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf dem Gemeindegebiet.
Das Amt für Wald und Naturgefahr hat die Waldbrandgefahrenstufe per 13. Juli 2023 auf Rot erhöht.
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und gestützt auf Artikel 11 des kantonalen Brandschutzgesetzes erlässt die Gemeinde Urmein ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet bis auf Widerruf (ausserhalb und innerhalb des Siedlungsraums).
Holz-, Kohle-, Gas- und Elektrogrills sind dann erlaubt, wenn sie auf festem Untergrund und unter permanenter Beobachtung stehen. Auch feuerpolizeilich abgenommene Feuerstellen in Gebäuden sind erlaubt.
Das Feuerverbot gilt jedoch für fest eingerichtete Feuerstellen und für Maiensäss-Gebiete.