Aus dem Gemeinderat
Verhandlungsbericht Gemeinderat Wangen-Brüttisellen Februar - April 2019.

Stellungnahme zum kantonalen Richtplan, Teilrevision 2018
Der kantonale Richtplan ist das behördenverbindliche Steuerungsinstrument des Kantons, um die räumliche Entwicklung langfristig zu lenken und die Abstimmung der raumwirksamen Tätigkeiten über alle Politik- und Sachbereiche hinweg zu gewährleisten. Unter Federführung des kantonalen Amtes für Raumentwicklung wurde der Anpassungsbedarf am kantonalen Richtplan ermittelt und 2018 eine Teilrevision erarbeitet.
Die Gemeinde Wangen-Brüttisellen ist von den Anpassungen im Richtplan als Anrainergemeinde zum Flugplatz Dübendorf direkt betroffen. Aufgrund der unterschiedlichen Interessen auf dem Flugplatz Dübendorf ist eine Stellungnahme seitens des Gemeinderats an die kantonale Baudirektion zwingend erforderlich. Diese sieht wie folgt aus:
Die Gemeinde Wangen-Brüttisellen ist an einer nachhaltigen Entwicklung des Flugplatzes Dübendorf mit einem langfristig für die Bevölkerung verträglichen Mass an Immissionen interessiert. Die Standortgemeinden des Flugplatzes haben gemeinsam das Konzept "Historischer Flugplatz mit Werkflügen" ausgearbeitet und vertreten dieses gegenüber Bund und Kanton.
Die vorgesehene Wiederaufnahme der Hartbelagspiste des Flugplatzes Dübendorf in verkürzter Form in den kantonalen Richtplan wird grundsätzlich begrüsst, weil damit das von den Standortgemeinden angestrebte Konzept "Historischer Flugplatz mit Werkflügen" ermöglicht wird. Allerdings entspricht der in der Spalte "Überwiegende Nutzung" festgelegte Text noch zu wenig dem von den Standortgemeinden angestrebten Konzept. Der Gemeinderat beantragt deshalb folgende Anpassungen des kantonalen Richtplans:
Antrag 1:
Luftverkehr, Weitere Flugplätze, Ziele, Kap. 4.7.2.1: Die Standorte der Helikopterplätze sind wie folgt anzupassen (Änderungen rot): "Helikopterplätze sind an ihren Standorten zu belassen oder soweit möglich an Standorten mit lärmunempfindlicher Umgebung vorzusehen."
Antrag 2:
Luftverkehr, Weitere Flugplätze, Karteneinträge, Kap. 4.7.2.2: Die Festlegungen zur überwiegenden Nutzung des Flugplatzes Dübendorf sind wie folgt anzupassen (Änderungen in rot): "Ziviler Werkflugplatz für Flächenflugzeuge und Helikopter (REGA, Kapo ZH u.ä.); Mitbenutzung durch die Luftwaffe und den Lufttransportdienst des Bundes."
Begründung:
Im Eintrag zur Nutzung des Flugplatzes Dübendorf soll klar zum Ausdruck kommen, dass dieser künftig als Werkflugplatz betrieben wird, wie es die Standortgemeinden in ihrem ausgearbeiteten Konzept darlegen. Ohne diese Anpassung wird die Möglichkeit für eine weitreichende zivilaviatische Nutzung geöffnet, was dem Ziel der nachhaltigen Entwicklung des Flugplatzes mit einem verträglichen Mass an Flugbewegungen widerspricht. Zur Verdeutlichung muss zudem angegeben werden, dass die Nutzung mit Helikoptern für die bisher ansässigen gemeinnützigen und staatlichen Organisationen wie z.B. die REGA vorgesehen ist.